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Tierhalterinformation

„Tierärztlicher Notfalldienst“

Notfallsituationen treten erfahrungsgemäß unerwartet ein. Die folgenden Hinweise sollen Ihnen und Ihrem Tier helfen, Notfälle möglichst stressfrei zu meistern.

  1. Der tierärztliche Notfalldienst gewährleistet die tierärztliche Versorgung an Wochenenden, Feiertagen, sowie in den Nachtstunden.
  2. Der tierärztliche Notfalldienst wird in der Regel in den regionalen Tageszeitungen unter der Rubrik „Notdienste“ veröffentlicht. Der Zeitung entnehmen sie Name/n, Telefonnummer/n, und Anschrift/en des/der diensthabenden Tierarztes/-ärztin.
  3. Der Notfalldienst ist vielerorts nach fachlichen Gesichtspunkten in die Rubriken „Kleintiere“ und „Großtiere“ eingeteilt. Sie sollten unbedingt die für Ihr Tier zutreffende Fachpraxis kontaktieren bzw. aufsuchen.
  4. Tierärztliche Kliniken sind ständig dienstbereit, dass heißt, in diesen Einrichtungen ist die tierärztliche Betreuung „rund um die Uhr“ gewährleistet.
  5. Die telefonische Ankündigung des Notfalls in der diensthabenden Tierarztpraxis oder tierärztlichen Klinik ist unerlässlich. Teilen sie dabei dem Tierarzt oder der Tierarzthelferin mit:

         -          Name des Tierhalters

         -          Kurze Angabe zum akuten Erkrankungsfall des Tieres

         -          In wie vielen Minuten Sie voraussichtlich in der Praxis bzw. Klinik eintreffen werden

         -          Ihre eigene Rufnummer, um ggf. einen Rückruf erhalten zu können, z. B. wenn der
                    diensthabende Tierarzt Informationen benötigt oder Ihnen mitteilen muss, dass er
                    selbst zu einem noch dringenderen Fall gerufen wurde und eine unvermeidbare
                    Zeitverschiebung für die Behandlung eintreten wird.

  1. Wenn Ihnen der Sitz der Praxis/Klinik des diensthabenden Tierarztes nicht bekannt ist, fragen Sie nach der Wegbeschreibung, um möglichst schnell und ohne zeitaufwendiges Suchen in die Praxis zu gelangen.
  2. Ist der diensthabende Tierarzt nicht der Hausarzt Ihres Tieres, denken Sie bitte daran den Impfausweis oder den EU- Heimtierausweis mitzunehmen
  3. Sollte der diensthabende Tierarzt aufgrund eines dringenden Hausbesuches nicht in der Praxis zu erreichen sein, kontaktieren Sie ihn über Mobilfunk. In der Regel können Sie die Mobilfunknummer dem Ansagetext des Praxis- Anrufbeantworters und/oder der Praxiskennzeichnung im Eingangsbereich entnehmen.
  4. Tierärztliche Leistungen, die auf Verlangen des Tierbesitzers bei Nacht (zwischen 19:00 Uhr und 7:00 Uhr), an Wochenenden (samstags 12.00 Uhr bis montags 7:00 Uhr) und an Feiertagen erbracht werden, werden gemäß Gebührenordnung für Tierärzte vom 30.06.2008 mit einem Notfallzuschlag zum Regelgebührensatz abgerechnet.
  5. Die in Anspruch genommenen tierärztlichen Leistungen und Medikamente sind vor Ort sofort bar oder per EC-Karte zu bezahlen. Es gilt zu beachten, dass nach der Rechtssprechung das Tierarzthonorar auch dann fällig wird, wenn die durch den Anruf erbetene Behandlung nicht durchgeführt wird, etwa aus dem Grunde, dass Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen oder kurzfristig absagen.